Rechtsprechung
BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch Anwendung der alten Fassung der Tabellen der Barwert-Verordnung bei Durchführung des Versorgungsausgleichs und Verstoß gegen GG Art 3 Abs 1 durch Barwertermittlung teildynamischer Anrechte ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach der Barwert-Verordnung; In der Anwartschaftsphase teildynamische und in der Leistungsphase volldynamische Versorgungen; Rüge der Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes; Gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsvermögen
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 4
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Versorgungsausgleich - Verfassungswidrigkeit der neuen BarwertVO?
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 27.02.1996 - 3 F 258/93
- OLG Karlsruhe, 02.06.1997 - 18 UF 49/96
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
- BVerfG, 08.03.2007 - 1 BvR 1275/97
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2175
- FamRZ 2006, 1000
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Da die Leistungen der Ehegatten, die sie im Rahmen der von ihnen in gemeinsamer Entscheidung getroffenen Arbeits- und Aufgabenzuweisung erbringen, als gleichwertig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 105, 1 ), haben beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzuordnen ist.Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (vgl. BVerfGE 105, 1 ).
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Der Versorgungsausgleich entspricht der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzlich gleiche Berechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 71, 364 ).Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit seiner Bündelung der Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen grundsätzlich geeigneten Weg erachtet, um die gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsvermögen zu realisieren (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 71, 364 ; 87, 348 ).
- BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99
Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Die mit der notwendigen Umwertung einhergehende Einpassung der zu übertragenden Anwartschaften in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung führt, wie der Bundesgerichtshof zu Recht ausgeführt hat, zur Begründung zwar nicht gleichartiger, aber gleichwertiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, da etwaige "Transferverluste" durch anderweitige Vorzüge in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert werden (vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 1695 ).(2) In seiner Entscheidung vom 5. September 2001 (Az: XII ZB 121/99, FamRZ 2001, S. 1695) ist der Bundesgerichtshof dieser Kritik gefolgt und hat die Anwendung der Barwert-Verordnung im Kern aus diesem Grunde nur noch für eine Übergangszeit für hinnehmbar erachtet.
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89
Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348 ).Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit seiner Bündelung der Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen grundsätzlich geeigneten Weg erachtet, um die gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsvermögen zu realisieren (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 71, 364 ; 87, 348 ).
- OLG Karlsruhe, 02.06.1997 - 18 UF 49/96
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 2. Juni 1997 - 18 UF 49/96 -,.Ziffer 2 des Urteils des Amtsgerichts Konstanz vom 27. Februar 1996 - 3 F 258/93 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 2. Juni 1997 - 18 UF 49/96 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 und aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass sich die hälftige Aufteilung des Versorgungsvermögens aus der aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgenden gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 ). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Stehen die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Regelung jedoch in einem Missverhältnis zu den mit der Typisierung verbundenen Vorteilen, so genügt diese dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 98, 365 ). - BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
- BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79
Versorgungsausgleich II
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit seiner Bündelung der Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen grundsätzlich geeigneten Weg erachtet, um die gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsvermögen zu realisieren (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 71, 364 ; 87, 348 ). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG
Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
Gleiches gilt für Typsierungen, die aus Praktikabilitätsgründen erfolgen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 27, 220 ; 40, 65 ). - BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73
Krankenversicherung
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs
- BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18
Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer …
Inwiefern dem einfachrechtlich in § 1 Abs. 1 VersAusglG geregelten Halbteilungsgrundsatz beim Versorgungsausgleich über die Bedeutung als Rechtfertigungsgrund (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 87, 348 ; 136, 152 ; stRspr) hinaus verfassungsrechtliche Relevanz zukommt, ist in der Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht abschließend geklärt (vgl. aber BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1275/97 -, Rn. 13 ff.) und kann offenbleiben. - BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14
Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen …
Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 und FamRZ 2006, 1000).Die ehezeitbezogenen Versorgungswerte sind so gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen, dass jeder Ehegatte die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte erhält (BVerfG FamRZ 1993, 161, 162 und FamRZ 2006, 1000 mwN).
Auch dies stellt die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur externen Teilung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes nicht grundlegend in Frage, zumal solche Transferverluste auch durch anderweitige Vorzüge der Zielversorgung kompensiert werden können, mögen diese Vorzüge im Einzelfall auch nicht quantifizierbar sein (vgl. zum erweiterten Splitting gemäß § 3 b VAHRG nach früheren Recht: BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001; Senatsbeschluss BGHZ 148, 351, 357 f. = FamRZ 2001, 1695, 1697).
cc) Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt ist, wenn der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führt (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2006 beanstandet, dass die Barwertfaktoren aus der Barwertverordnung 1984 auf der Grundlage von veralteten Sterbetafeln berechnet worden waren, weil zu geringe Annahmen hinsichtlich der statistischen Lebenserwartung des ausgleichspflichtigen Ehegatten stets eine Unterbewertung des auszugleichenden Anrechts zur Folge haben (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 und FamRZ 2006, 1002, 1003).
Im gleichen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass sowohl die Anwendung der Barwertverordnung 1984 als auch die Anwendung der Barwertverordnung 2003 deshalb zu beanstanden waren, weil die in diesen Vorschriften enthaltenen Umrechnungstabellen "teildynamische" (im Sinne einer unterhalb der Dynamik der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Anwartschaftsdynamik) Anrechte wie statische Anrechte behandelten und auch dadurch eine strukturelle Unterbewertung betroffener "teildynamischer" Anrechte des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu besorgen war (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 f.).
- BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung: …
Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 und FamRZ 2006, 1000).Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (BVerfG FamRZ 1993, 161, 162 und FamRZ 2006, 1000 mwN).
- BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Zwar folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 GG die gleiche Berechtigung der Ehegatten an dem in der Ehe erworbenen Vermögen, was grundsätzlich auch die hälftige Aufteilung des Versorgungsvermögens bedingt (so zum alten Recht: BVerfG FamRZ 2006, 1000).Das Bundesverfassungsgericht hat bereits für ähnliche Konstellationen entschieden, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen wie dem Versorgungsausgleich und aus Praktikabilitätsgründen typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können und dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten grundsätzlich hingenommen werden müssen; eine Grenze ist erst dort zu ziehen, wo die wirtschaftlichen Folgen in einem Missverhältnis zu den mit der Typisierung verbundenen Vorteilen stehen (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 mwN;… vgl. auch OLG Stuttgart vom 27. Oktober 2010 - 15 UF 196/10 - juris Rn. 13 ff.).
- OLG Hamm, 17.10.2018 - 10 UF 178/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …
Nur wenn der Versorgungsausgleich aber wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. Leitsätze 1a bis 1c des Beschlusses des BVerfG vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1275/97, FamRZ 2006, 1002).Eine entsprechende Wirkung haben auch unterschiedliche Sterbetafeln, weil aus ihnen die statistische Dauer der Rentenleistung ermittelt wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2006, 1000, Rn. 14).
Diese Diskrepanz geht über den Wertunterschied noch hinaus, welcher seinerzeit der Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1275/97 (BVerfG FamRZ 2006, 1000) zum Erfolg verholfen hat.
4) Indem § 17 VersAusglG die Möglichkeit von Transferverlusten im vorliegend geschilderten Ausmaß bereits über einen Zeitraum von jedenfalls acht Jahren ermöglicht hat, verstößt er nach Ansicht des erkennenden Senats gegen das sich aus Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 2 GG folgende Gebot der gleichwertigen Teilhabe beider Ehegatten am während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgevermögen (Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.5.2006 - 1BvR 1275/97, FamRZ 2006, 1000).
- BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - …
Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN) . - BGH, 22.06.2016 - XII ZB 248/15
Versorgungsausgleich: Heranziehung des BilMoG-Zinssatzes als …
Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 333 und FamRZ 2006, 1000).Die ehezeitbezogenen Versorgungswerte sind so gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen, dass jeder Ehegatte die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte erhält (BVerfG FamRZ 1993, 161, 162 und FamRZ 2006, 1000 mwN).
Auch dies stellt jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur externen Teilung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes nicht grundlegend in Frage, zumal solche Transferverluste auch durch anderweitige Vorzüge der Zielversorgung kompensiert werden können, mögen diese Vorzüge im Einzelfall auch nicht quantifizierbar sein (vgl. zum erweiterten Splitting gemäß § 3 b VAHRG nach früheren Recht: BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001; Senatsbeschluss BGHZ 148, 351, 357 f. = FamRZ 2001, 1695, 1697).
c) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt ist, wenn der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führt (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2006 beanstandet, dass die Barwertfaktoren aus der Barwertverordnung 1984 auf der Grundlage von veralteten Sterbetafeln berechnet worden waren, weil zu geringe Annahmen hinsichtlich der statistischen Lebenserwartung des ausgleichspflichtigen Ehegatten stets eine Unterbewertung des auszugleichenden Anrechts zur Folge haben (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 und FamRZ 2006, 1002, 1003).
Im gleichen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass sowohl die Anwendung der Barwertverordnung 1984 und als auch die Anwendung der Barwertverordnung 2003 deshalb zu beanstanden waren, weil die in diesen Vorschriften enthaltenen Umrechnungstabellen "teildynamische" (im Sinne einer unterhalb der Dynamik der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Anwartschaftsdynamik) Anrechte wie statische Anrechte behandelten und auch dadurch eine strukturelle Unterbewertung betroffener "teildynamischer" Anrechte des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu besorgen war (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 f.).
- BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung - …
(3) Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt dabei unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches dementsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl hierzu zB BVerfG Beschluss vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175, 2177; BVerfGE 115, 381, 389 mwN) . - BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R
Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen …
Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schreibt dabei unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl hierzu zB BVerfG , Beschluss vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175, 2177; BVerfGE 115, 381, 389 mwN). - BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der zwingenden Anwendbarkeit der Barwert-Verordnung auf "teildynamische" Anrechte einen Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gesehen (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 f. und 1002, 1003 mit Anm. Borth und Glockner), weil die Barwert-Verordnung über keine Tabellen für solche Anrechte verfügt und deren geringere Steigerung deswegen vollständig unberücksichtigt lässt (Gegenstand der Entscheidungen war die Bewertung eines minderdynamischen Anrechts, dessen Dynamik in der Anwartschaftsphase nicht der Dynamik eines der Vergleichsanrechte entsprach). - OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim …
- BGH, 18.05.2016 - XII ZB 649/14
Versorgungsausgleich: Einhaltung des Grenzwerts für die externe Teilung bei …
- OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen …
- BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 47/14 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verfassungswidrigkeit der …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und …
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der …
- BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 16/20 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Behandlung von traumatisierten, nach …
- BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 4/12 R
Höhe der Vergütungen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante …
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 664/14
Versorgungsausgleich: Heranziehung des BilMoG-Zinssatzes als …
- OLG Nürnberg, 12.10.2006 - 11 UF 323/06
Zum nachehelichen Versorgungsausgleich und der Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 15.06.2010 - X R 23/08
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen …
- BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03
Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des …
- BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06
Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e. …
- VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15
Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - keine geringere Vergütung ambulanter …
- BGH, 25.10.2006 - XII ZB 211/04
Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung
- BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften
- FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung …
- OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13
Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 60/11
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung - …
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
Verstoß der unterschiedlichen Bewertung und Vergütung ambulanter …
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 8/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- SG Nürnberg, 10.12.2015 - S 11 KR 299/14
Medizinische Fußpflege abweichend von Heilmittelrichtlinie
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
Podologische Leistungen - Multiple Sklerose - Gemeinsamer Bundesausschuss - …
- OLG Nürnberg, 31.01.2014 - 11 UF 1498/13
Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer …
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14
Versorgungsausgleich: Bestimmung des Barwerts der künftigen Leistung aus einer …
- BGH, 29.10.2008 - XII ZB 69/08
Berücksichtigung des bis zum Ende der Ehezeit geminderten Zugangsfaktors bei …
- OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
Vergleich von im Anwartschaftsstadium statischen Versorgungsanrechten mit …
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 50/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Durchführung eines Revisionsverfahrens …
- OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97
Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 26/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
Versorgungsausgleich: Betriebsrente im Versorgungsausgleich; Festsetzung eines …
- OLG Celle, 25.09.2006 - 10 UF 201/06
Anwartschaften zweier Ehegatten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- OLG Nürnberg, 02.11.2018 - 11 UF 737/18
Streit um Ausgleich einer fondsgebundenen privaten Basisrentenversicherung
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 27/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 15/06 R
Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen von Krankenhäusern in der …
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 53/14 B
Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung; …
- OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 15 UF 196/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung der Teilrechtskraft der gegenüber …
- OLG Hamm, 14.05.2019 - 11 UF 53/19
- OLG Düsseldorf, 23.12.2013 - 8 UF 129/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs für Anrechte in der Zusatzversorgung des …
- OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 20 UF 4/13
Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer …
- OLG Naumburg, 06.06.2006 - 14 UF 49/06
Durchführung des Versorgungsausgleichs - Berechnung der Zusatzversorgung des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11
Vertragsarztrecht - Vergütung von Notfallleistungen im (fahrenden) Ärztlichen …
- SG Marburg, 24.10.2012 - S 11 KA 177/10
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Abrechnungsausschluss der GO-Nr 01102 …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - L 5 AS 2149/10
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2015 - L 3 KA 93/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 40/11
Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des …
- OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00
Beschwerdefrist bei unvollständigem Scheidungsverbundurteil - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 4/11
Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 54/10
Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarberichtigung - Rechtmäßigkeit …
- SG Hamburg, 25.08.2010 - S 3 KA 289/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 356/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 55/10
Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des …
- VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 1701/10
- SG Stuttgart, 23.08.2011 - S 10 KA 418/10
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch eines …
- AG Lüdenscheid, 22.11.2006 - 5 F 491/06
Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe zwischen einer deutschen …